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Published online by Cambridge University Press: 06 June 2017
Translation 3237 from the French, furnished by the office of the Arbitrator. Headnotes inserted by the Managing Editor of the Journal.
* In the German text the question is reversed, as follows: 1st der Kommissar für die verpfändeten Einnahmen nach den Bestimmungen der Ziffer 11 des Kapitels III des Kontrollprotokolls; im Zusammenhang mit dem Protokoll als ganzes gelesen, berechtigt (entitled), die von der Deutschen Regierung beantragte Einwilligung zur Herabsetzung des Satzes einer verpfändeten Abgabe zu verweigem, selbst wenn nicht und solange nicht die in Ziffer 7 des Kapitels III des Kontrollprotokolls bezeichneten besonderen tatsächlichen Voraussetzungen bestehen, d. h. der Ertrag der Einnahmen, wie es in dem ersten Absatz Ziffer a, b, c der genannten Ziffer 7 beschrieben ist, zurückgeht, und wenn nicht ausserdem die Einkünfte aus den besonderen Einnahmen, deren Satz herabgesetz werden soli, zurückgehen.